Barrierefreiheit
Universelle Barrierefreiheit ist eine zentrale Voraussetzung für Gleichstellung. Gebäude, Verkehrsmittel, städtische Infrastruktur, Kommunikationsmittel und digitale Dienste – alles muss für alle Menschen zugänglich gestaltet sein. Wir fordern und unterstützen eine konsequente Anwendung der geltenden Normen.
➤ Siehe auch Bewährte Verfahren
02.04.2026 - ICTjournal
Comment Accessify utilise l’IA pour rendre les événements en direct plus inclusifs - Accessibilité numérique
25.03.2026 - SwissInfo
Sonnenblumen-Bändel ab sofort in allen SBB-Reisezentren erhältlich
Kantonales Dossier
13.06.2025
Der Tourismus galt lange Zeit als Luxus oder als eine Aktivität für Menschen ohne Behinderungen. In Wahrheit ist er ein grundlegendes Recht. Artikel 30 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat, erinnert eindrücklich daran: Alle Menschen haben das Recht, uneingeschränkt am kulturellen Leben, an Freizeitaktivitäten und am Tourismus teilzunehmen.