Barrierefreiheit
Universelle Barrierefreiheit ist eine zentrale Voraussetzung für Gleichstellung. Gebäude, Verkehrsmittel, städtische Infrastruktur, Kommunikationsmittel und digitale Dienste – alles muss für alle Menschen zugänglich gestaltet sein. Wir fordern und unterstützen eine konsequente Anwendung der geltenden Normen.
➤ Siehe auch Bewährte Verfahren
15.09.2025 - Radio Chablais
Martigny: une demi-journée de sensibilisation pour favoriser l'accessibilité sans barrières
12.09.2025 - Le 12h30 (RTS)
Les employés de la ville de Martigny testent les aménagements pour les personnes en situation de handicap
Kantonales Dossier
13.06.2025
Der Tourismus galt lange Zeit als Luxus oder als eine Aktivität für Menschen ohne Behinderungen. In Wahrheit ist er ein grundlegendes Recht. Artikel 30 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat, erinnert eindrücklich daran: Alle Menschen haben das Recht, uneingeschränkt am kulturellen Leben, an Freizeitaktivitäten und am Tourismus teilzunehmen.