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Kantonales Dossier
13.06.2025
Der Tourismus galt lange Zeit als Luxus oder als eine Aktivität für Menschen ohne Behinderungen. In Wahrheit ist er ein grundlegendes Recht. Artikel 30 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat, erinnert eindrücklich daran: Alle Menschen haben das Recht, uneingeschränkt am kulturellen Leben, an Freizeitaktivitäten und am Tourismus teilzunehmen.