Gesundheit und Behinderung: Die Bedeutung eines Grundrechts erkennen
21.11.2025
Gesundheit ist ein Grundrecht, das bereits 1946 in der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt wurde. Gemäss dieser ist der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes ein Grundrecht, dass jedem menschlichen Wesen zusteht. Dieser Grundsatz, der durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO, 2006) bekräftigt wurde, begründet die Forderung nach einem gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle.
Laut einer Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS, 2020) sind Menschen mit Behinderungen in der Schweiz jedoch weniger zufrieden mit ihrer Gesundheit und ihren Lebensbedingungen als der Rest der Bevölkerung. Der Unterschied ist erheblich: 6,2 gegenüber 8,7 von 10 Punkten bei der Gesundheitszufriedenheit. Diese Daten zeigen, dass trotz der erzielten Fortschritte der Zugang zur Gesundheitsversorgung oft durch wirtschaftliche, organisatorische, kommunikative oder strukturelle Hindernisse erschwert wird.
Das materielle, soziale und institutionelle Umfeld hat einen direkten Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen mit Behinderungen. Der UN-Behindertenrechtsausschuss, der für die Überwachung der Umsetzung der Konvention zuständig ist, hat 2022 auf die anhaltenden Mängel in der Schweiz hingewiesen: die mangelnde Zugänglichkeit von Dienstleistungen, die ungleiche Ausbildung der Fachkräfte sowie unzureichende weiterführende Vorkehrungen.
In diesem Zusammenhang hat die kantonale Kommission für Menschen mit Behinderungen beschlossen, die Situation im Wallis zu evaluieren. Die von ihr vorgeschlagene Umfrage zielt darauf ab, auf kantonaler Ebene ein besseres Verständnis für die Hindernisse beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, aber auch für die Ressourcen und tragfähigen Praktiken zu gewinnen, die eine respektvolle Begleitung fördern. Das Recht auf Gesundheit zu garantieren, bedeutet, ein Prinzip der Gerechtigkeit und Würde zu verwirklichen. Es bedeutet, Verletzlichkeit als gemeinsame Realität und Solidarität als gemeinsame Verantwortung in allen Bereichen der Gesellschaft anzuerkennen.
Literaturhinweise
- Weltgesundheitsorganisation (WHO). Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, 1946.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1948/1015_1002_976/de - Vereinte Nationen. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 25: Recht auf Gesundheit, 2006.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/245/de - Bundesamt für Statistik (BFS). Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2020: Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung, Neuenburg, 2020.
Medienmitteilung: https://www.bfs.admin.ch/asset/en/23549638 - Behindertenrechtsausschuss (UNO). Abschliessende Bemerkungen des UN-BRK Ausschusses. März 2022.
Staatenberichtsverfahren: https://www.ebgb.admin.ch/de/staatenberichtsverfahren-uno-brk - Kantonale Umfrage zum Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung
https://www.ovs.ch/umfragebehinderungen