Schweizer Charta der Audiodeskription

Die Schweizer Blindenverbände fordern in einer Charta die gezielte schweizweite Verbreitung und den konsequenten Einsatz von Audiodeskription.

Mit Audiodeskription im Sport, in kulturellen Darbietungen, in Museen, im Film und in den Fernsehprogrammen lässt sich für blinde und sehbehinderte Menschen unsere Kultur erschliessen und sie können daran teilhaben.

Die Schweizer Charta der Audiodeskription richtet sich an Kulturschaffende, an Veranstalter von Sportanlässen, an nationale und regionale Medien. Sie versteht sich als Anleitung zur Umsetzung der Forderungen in der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot), im Behindertengleichstellungs-gesetz, in der UNO-Behindertenrechtskonvention und in den behindertenpolitischen Leitlinien der Kantone. Die Charta entstand auch vor dem Hintergrund der vom eidgenössischen Parlament 2015 gutgeheissenen Kulturbotschaft 2016-2020 des Bundesrats. Darin ist die kulturelle Teilhabe als eine von drei strategischen Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes definiert.

Die Charta entstand aus enger Zusammenarbeit mit auf Audiodeskription spezialisierten Vereinigungen und mit Fachleuten aus allen Landesteilen. Sie gibt Auskunft über die qualitativen Anforderungen einer Audiodeskription. Schliesslich enthält die Charta präzise konkrete Angaben zu den wichtigsten Inhalten und Positionen einer Audiodeskription, es werden Angaben gemacht zu Aspekten wie Respekt, Zugänglichkeit und Schulung.

Downloads : Schweizer Charta Audiodeskription in Deutsch