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Eine verpasste Chance - Der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Inklusionsinitiative

31.03.2026

Der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsinitiative)» bleibt trotz der nach der Vernehmlassung vorgenommenen Anpassungen weitgehend unzureichend. Er stellt keine glaubwürdige Alternative zur Initiative dar und bringt keine konkreten Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen.

Die Ausgangslage ist jedoch klar: Es gilt, eine echte Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Dies erfordert einen grundlegenden Systemwechsel. Insbesondere geht es darum, die freie Wahl des Wohnortes zu ermöglichen, indem jeder Person die Möglichkeit gegeben wird, institutionelle Strukturen zu verlassen, wenn sie dies wünscht. Dazu gehört auch, das Wohnangebot auszubauen und ambulante Leistungen zu stärken, um ein selbstbestimmtes und autonomes Leben zu ermöglichen. Kurz gesagt: Jede und jeder soll seine eigene Lebensweise mit echter Wahlfreiheit verwirklichen können

Der Gegenvorschlag weist jedoch erhebliche Mängel auf:

  • Es fehlt ein verbindlicher rechtlicher Rahmen sowie ausreichend wirksame Massnahmen zur Gewährleistung dieser Rechte.
  • Die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes ist weiterhin nicht sichergestellt, und den Kantonen wird keine klare Verpflichtung auferlegt, ein selbstbestimmtes Leben zu fördern.
  • Die Unterstützungsleistungen werden nicht wesentlich ausgebaut, und die Frage des selbstbestimmten Wohnens bleibt weitgehend unberücksichtigt.
  • Zudem werden zentrale Lebensbereiche wie Arbeit und Bildung nicht behandelt.

Dennoch sind einige Fortschritte zu begrüssen. Die Einführung eines unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) übertragene Rolle sowie die Erweiterung der Definition von Behinderung sind Schritte in die richtige Richtung. Auch die vorgesehene gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen, begleitet von einem Aktionsplan unter Einbezug der betroffenen Personen, geht in die richtige Richtung.

Diese Verbesserungen reichen jedoch nicht aus. In seiner jetzigen Form:

  • entspricht der Gegenvorschlag nicht den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen,
  • erfüllt er die internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vollständig und
  • ermöglicht er nicht die Verwirklichung einer wirklich inklusiven Gesellschaft.

Der Bundesrat hat damit eine wichtige Gelegenheit verpasst, die Grundlagen für eine echte Inklusionspolitik zu schaffen. Das Dossier liegt nun beim Parlament. Es ist nun dessen Aufgabe, den Entwurf deutlich zu stärken und den Volkswillen in eine wirksame Inklusionspolitik umzusetzen.